Ein Medizinstudium im Ausland ist eine finanzielle Investition – und ein Teil davon lässt sich über die Steuer zurückholen. Wie viel genau, hängt vor allem davon ab, ob es sich um Dein Erst- oder Zweitstudium handelt.
Erststudium vs. Zweitstudium: der steuerliche Unterschied
Handelt es sich um Dein Erststudium – also hattest Du vorher noch keine abgeschlossene Berufsausbildung –, kannst Du die Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen, begrenzt auf maximal 6.000 € pro Jahr. Sonderausgaben wirken sich außerdem nur in dem Jahr steuerlich aus, in dem sie tatsächlich anfallen – ein Vortrag in spätere, einkommensstärkere Jahre ist hier nicht möglich.
Hast Du dagegen vor dem Medizinstudium bereits eine mindestens einjährige Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss absolviert oder studierst dual, gilt Dein Medizinstudium steuerlich als Zweitstudium. Dann kannst Du die Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen – und zwar auch dann, wenn Du in den Studienjahren selbst noch gar kein oder nur wenig Einkommen hast. In diesem Fall lohnt sich ein sogenannter Verlustvortrag, mit dem sich die Kosten auf spätere Jahre mit höherem Einkommen übertragen lassen, sobald Du als Ärztin oder Arzt arbeitest.
Welche Kosten zählen?
Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:
- Studiengebühren
- Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Laptop
- Fahrt- und Reisekosten, etwa für die An- und Abreise zum Studienort
- Verpflegungsmehraufwand
- Kosten für Pflichtpraktika
- Zinsen für Studienkredite oder Darlehen
Bewahre für all diese Posten die entsprechenden Belege sorgfältig auf – ohne Nachweise erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht an.
Unterhaltshöchstbetrag für Eltern
Auch für Eltern gibt es eine steuerliche Entlastung: Sie können Unterhaltsleistungen an studierende Kinder im Ausland bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dieser Unterhaltshöchstbetrag orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag und wird jährlich angepasst – für 2025 lag er bei 12.096 €.
Stand: August 2026. Da sich der Unterhaltshöchstbetrag jährlich ändert, prüfe den für Dein Steuerjahr aktuell gültigen Wert am besten direkt beim Finanzamt oder über einen Steuerberater.
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Wichtig zu wissen: Damit Dein Auslandsstudium überhaupt als Erststudium im steuerlichen Sinne zählt, muss der ausländische Abschluss in Deutschland grundsätzlich anerkannt sein. Wie diese Anerkennung funktioniert, erklären wir im Artikel Approbation nach Medizinstudium im Ausland.
Fazit
Ob Du Dein Medizinstudium im Ausland nur begrenzt oder unbegrenzt absetzen kannst, hängt entscheidend davon ab, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. In beiden Fällen lohnt es sich, von Anfang an alle Belege zu sammeln – am Ende macht das oft einen spürbaren finanziellen Unterschied.
Hendrik Loll
Hendrik Loll hat Jura und Gesundheitsökonomie studiert und ist seit über 15 Jahren im Umfeld des Medizinstudiums unterwegs. Er hat unter anderem StudiMed und PreMed gegründet und begleitet seitdem Studieninteressierte auf ihrem Weg zum Medizinstudium.
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