Wenn Du oder Dein Kind sich für ein Medizinstudium im Ausland entscheidet, stellt sich für viele Familien schnell eine praktische Frage: Bekommt man das Kindergeld eigentlich auch dann noch, wenn das Studium nicht in Deutschland stattfindet? Die kurze Antwort: in den meisten Fällen ja.
Anspruch trotz Auslandsstudium
Kindergeld ist grundsätzlich nicht an den Studienort gebunden, sondern an bestimmte Voraussetzungen wie das Alter des Kindes und den Status als Studierende:r in einer Erstausbildung. Ein Studium im Ausland allein ist also kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist vor allem, wo der Wohnsitz der Familie liegt und in welchem Land studiert wird.
Innerhalb EU/EWR vs. außerhalb – der Unterschied
Innerhalb der EU, des EWR-Raums oder der Schweiz ist der Anspruch auf Kindergeld in aller Regel unproblematisch, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – das gilt für die meisten unserer Länderartikel, etwa ein Studium in Ungarn, Polen oder Rumänien.
Außerhalb der EU wird es komplizierter: Hier prüft die Familienkasse genauer, ob weiterhin ein familiärer und wirtschaftlicher Bezug zu Deutschland besteht, etwa durch den Wohnsitz der Eltern. Es lohnt sich, das im Einzelfall direkt mit der zuständigen Familienkasse abzuklären, bevor das Studium beginnt.
Aktuelle Höhe
Stand: August 2026. Seit 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Diese einheitliche Flat-Rate gilt bereits seit 2023, seither wird nur noch der Betrag selbst regelmäßig angepasst.
Nötige Nachweise für die Familienkasse
Damit das Kindergeld während des Auslandsstudiums weiterläuft, verlangt die Familienkasse in der Regel:
- Eine Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule
- Nachweise zum Studienverlauf, teils auch in regelmäßigen Abständen erneut vorzulegen
- Bei Bedarf eine Bestätigung des fortbestehenden Wohnsitzes in Deutschland (bei den Eltern oder dem Kind)
Am einfachsten ist es, direkt zu Studienbeginn Kontakt mit der zuständigen Familienkasse aufzunehmen und zu klären, welche Unterlagen konkret verlangt werden – die Anforderungen können sich je nach Studienland leicht unterscheiden.
Fazit
Ein Auslandsstudium ist für die meisten Familien kein Grund, auf das Kindergeld zu verzichten. Wichtig ist nur, die formalen Nachweise rechtzeitig einzureichen und bei einem Studium außerhalb der EU frühzeitig die genauen Voraussetzungen mit der Familienkasse zu klären.
Hendrik Loll
Hendrik Loll hat Jura und Gesundheitsökonomie studiert und ist seit über 15 Jahren im Umfeld des Medizinstudiums unterwegs. Er hat unter anderem StudiMed und PreMed gegründet und begleitet seitdem Studieninteressierte auf ihrem Weg zum Medizinstudium.
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