Medizinstudium in Deutschland

Per Studienplatzklage zum Medizinstudium

Von Michelle Sobisch7 Min. Lesezeit
Per Studienplatzklage zum Medizinstudienplatz

Hat man durch die Studienplatzklage wirklich eine realistische Chance auf einen Medizinstudienplatz oder handelt es sich hierbei eher um einen nicht vielversprechenden und kostspieligen Umweg? Viele Menschen verfolgen den Traum vom Medizinstudium, doch nur wenige von ihnen können sich glücklich schätzen und einen Studienplatz ergattern. Auf jeden Medizinstudienplatz bewerben sich drei bis vier Mal so viele Kandidaten. Für diejenigen, die nicht so viel Glück hatten, bleibt jedoch noch ein juristischer Ausweg. Die Studienplatzklage schenkt insbesondere vielen Abiturienten Hoffnung und bietet die Möglichkeit sich in das Medizinstudium einzuklagen.

Der Weg zum Medizinstudium

Grundsätzlich werden in Deutschland die Studienplätze für Medizin zentral über hochschulstart.de vergeben. Da das Medizinstudium vor allem sehr beliebt und anspruchsvoll ist, werden sehr strenge Zulassungsvoraussetzungen vorgegeben. Eine Möglichkeit besteht darin, über die Abiturbestenquote aufgenommen zu werden. Der Numerus Clausus (NC) lag im Wintersemester 2024/2025 zwischen 1,0 und 1,1. Über den NC werden insgesamt etwa 30 Prozent der Medizinstudienplätze vergeben. Nur etwa zehn Prozent der Plätze werden über die zusätzliche Eignungsquote verteilt. Die konkrete Ausgestaltung der Kriterien liegt bei den jeweiligen Hochschulen und kann variieren. Hierbei spielt die Abiturnote jedoch keine Rolle. Es wird ein Punktemodell herangezogen, bei dem man maximal 100 Punkte erreichen kann. Eine abgeschlossene Berufsausbildung, Preise in naturwissenschaftlichen Wettbewerben, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie medizinische Eignungstests wie der TMS oder der HAM-Nat beeinflussen hierbei Deine Erfolgsaussichten auf ein Medizinstudium. Der TMS (Test für medizinische Studiengänge) ist ein Studierfähigkeitstest, der das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen prüft. Es werden nur die relevanten Fähigkeiten geprüft, die Du für ein Medizinstudium mitbringen solltest. Fachspezifische medizinische Inhalte werden nicht geprüft. Der TMS ist an den Universitäten Hamburg und Magdeburg ungültig. An diesen Universitäten kann dafür der HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftsteil) berücksichtigt werden. Die Besonderheit hierbei ist, dass er beliebig oft wiederholt werden kann. Es werden Fragen zu medizinisch relevanten Faktoren in den Bereichen der Mathematik, Physik, Chemie und Biologie gestellt. Die restlichen 60 Prozent der Studienplätze werden sodann über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) verteilt. Hierbei sind Hochschulen an bestimmte Kriterien gebunden. Teilweise dürfen einzelne Hochschulen die Auswahlkriterien selbst festlegen. Erhältst Du über diese Zulassungsmöglichkeiten keinen Bescheid über die Zulassung zum Medizinstudium, bedeutet das nicht, dass Du Deinen Traum als Mediziner aufgeben musst. Es besteht noch die Möglichkeit mittels eines Gerichtsverfahrens einen Studienplatz zu erhalten.

Was ist eine Studienplatzklage ?

Voraussetzung um eine Studienplatzklage einreichen zu können, ist zunächst ein Ablehnungsbescheid auf eine Studienplatzbewerbung bei der jeweiligen Hochschule. Einmal im Jahr müssen Universitäten detailliert errechnen, für wie viele Studenten sie Platz und Mittel haben und wie viele Studenten tatsächlich aufgenommen werden können. Das Verfahren der Kapazitätsberechnung wird in der Kapazitätsverordnung (KapVO) des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren. Das zuständige Verwaltungsgericht überprüft die Kapazitätsberechnung der Universität und diese wird dann gegebenenfalls korrigiert. Im besten Fall wird dann vom Gericht festgestellt, dass noch weitere freie Studienplätze vorhanden sind, welche dann aufgeteilt werden müssen. Dabei verteilen die Richter die freien Plätze innerhalb eines Losverfahrens. Solche Studienplätze nennt man außerkapazitäre oder verschwiegene Studienplätze. Diese zusätzlichen Plätze müssen aber zunächst durch das Gerichtsverfahren ausfindig gemacht werden. In der ersten Numerus-ClaususEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.1972 wurde festgestellt, dass die Universitäten ihre vorhandenen Ausbildungskapazitäten ausschöpfen müssen. Dies ergibt sich aus Art. 12 Grundgesetz (GG).

Ablauf einer Studienplatzklage

Das Verfahren einer Studienplatzklage variiert je nach Bundesland. Der grobe Ablauf einer Studienplatzklage beginnt mit der Bewerbung bei den Universitäten, die für Dich in Frage kommen. Erhältst Du dann einen Ablehnungsbescheid musst Du die Fristen für die Einreichung einer Studienplatzklage einhalten. Da diese oftmals sehr kurz sind, solltest Du Dir schonmal im Voraus überlegen, ob Du eine solche Klage in Betracht ziehst und Dich bei einem Rechtsanwalt informieren. Parallel zur Hauptklage wird zunächst versucht im Eilverfahren eine vorläufige Zulassung zu erreichen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird sodann geprüft, ob zusätzliche Plätze vorhanden sind. Wenn es mehr Kläger als Plätze gibt, entscheidet ein Losverfahren.

Chancen und Risiken

Konkrete Erfolgsaussichten sind aufgrund des individuellen Verfahrens nicht absehbar. Aus diesem Grund können auch keine konkreten Rückschlüsse gegeben werden. Für die Erfolgschancen spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Fraglich ist zum Beispiel in welches Fachsemester Du einsteigen möchtest. Bewirbst Du Dich für das erste Fachsemester und erhältst daraufhin einen Ablehnungsbescheid sind Deine Chancen geringer als für den Einstieg in ein höheres Fachsemester. Dies liegt insbesondere daran, dass es für die ersten Fachsemester eine höhere Anzahl von Klägern gibt. Trotzdem ist und bleibt auch die Studienplatzklage für Erstsemester eine zusätzliche Chance, einen Platz zu erhalten. Wenn Du zum Beispiel auch ein Jahr auf Deinen Studienplatz warten kannst, beeinflusst das ebenfalls die Erfolgsaussichten der Klage. Außerdem ist es entscheidend wie viele Mitkläger es gibt. Selbst bei einem Erfolg der Klage gibt es keine Garantie für eine Zulassung.

Tipp: Du solltest Dich sogar bereits vor Abgabe Deiner Eigenbewerbung bei Hochschulstart von einem Anwalt beraten lassen. Durch die Abstimmung Deiner Angaben, kannst Du den Klageerfolg positiv beeinflussen, da die Bewerbungsoptimierung für den Klageerfolg in der Medizin sehr bedeutend ist.

Kosten

Die Gesamtkosten einer Studienplatzklage liegen zwischen 600 Euro und 20.000 Euro. Insbesondere kommt es darauf an, wie viele Universitäten „verklagt“ werden sollen. Möchtest Du einen Studienplatz einklagen, solltest Du Dich unbedingt durch einen Anwalt gerichtlich vertreten lassen. Wenn das Verwaltungsgericht bestätigt, dass zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, muss die Hochschule grundsätzlich die Kosten des Verfahrens tragen. Jedoch wird häufig nur ein Vergleich zwischen beiden Parteien geschlossen. Dadurch bist Du zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die Möglichkeit einen Vergleich zu schließen besteht dann, wenn beide Parteien sich vor Gericht einigen können. Solltest Du innerhalb eines „Rundumschlagsverfahrens“ einen Zuspruch für einen Studienplatz erhalten, musst Du alle anderen Anträge zurückziehen und die anfallenden Kosten für diese Verfahren selbst tragen. Demnach kannst Du damit rechnen, dass Dir nur ein geringer Teil der entstandenen Kosten erstattet wird. Prüfe vorher, ob Deine Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet ist. In den neueren Verträgen sind Studienplatzklagen meistens ausgeschlossen oder die Anzahl der Verfahren wird begrenzt. In älteren Versicherungsverträgen kannst Du sogar noch mit einer Kostenabdeckung für ein „Rundumschlagsverfahren“ rechnen. Insgesamt erwarten Dich hohe Kosten und trotz des hohen Aufwands wird Dir kein Erfolg der Klage garantiert. Dadurch entsteht oftmals eine psychische Belastung sowie eine nicht planbare Studienaufnahme.

Prozesskostenhilfe

Wenn Du die Voraussetzungen für eine Prozesskostenhilfe erfüllst, kannst du von einer finanziellen Entlastung profitieren. Grundsätzlich sind hierbei zwei Voraussetzungen zu beachten. Zunächst musst Du als Antragsteller nachweisen, dass Du nicht in der Lage bist, die Prozesskosten aufzubringen. Hierfür musst Du dem Gericht Deine persönliche und wirtschaftliche Lage erklären. In aller Regel haben junge Studienbewerber noch keine Ausbildung abgeschlossen. In diesem Fall dürfen auch die Eltern nicht in der Lage sein, den Prozess zu finanzieren. Zudem muss der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Hier entscheidet das Gericht. Wenn der Antragsteller die Klage erfolgreich durchsetzt, wird ihm auch die Prozesskostenhilfe gewährt. Wenn jedoch schon der Zulassungsantrag abgewiesen wird, wird auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Zudem sollte Dir bewusst sein, dass durch die Prozesskostenhilfe nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten gedeckt werden. Das Risiko der Kosten eines gegnerischen Anwalts trägst Du selber. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Prozesskostenhilfe in den seltensten Fällen die gesamten Kosten der Studienplatzklage übernimmt. Aber es besteht immerhin die Möglichkeit diese Kosten zu mindern.

Rechtliche und ethische Bewertung einer Studienplatzklage

Fraglich ist, ob eine Studienplatzklage „gerecht“ ist. Juristisch ist sie definitiv zulässig, aber ethisch eher umstritten. Das liegt vor allem daran, dass sich überwiegend wohlhabende Familien diese Klage leisten können, während sozial schwächere Bewerber kaum Chancen haben. Viele sehen die Studienplatzklage als eine Umgehung der allgemeinen Vergabekriterien an. Jedoch können nur durch solche Klagen Kapazitätsfehler aufgedeckt werden. Grundsätzlich hat auch jeder das Grundrecht auf eine freie Berufswahl. Außerdem müssen Universitäten ohnehin ihre Ausbildungskapazitäten vollständig nachweisen. Dies haben Gerichte mehrfach bestätigt. Durch die Klageverfahren wird die Ausbildungskapazität überhaupt überprüft.

Fazit und Ausblick

Eine Studienplatzklage ist mit vielen Chancen und Risiken verbunden. Es ist ein rechtlich, finanziell und emotional herausfordernder Prozess. Man sollte sich definitiv über die Kosten, Erfolgsaussichten und Alternativen im Klaren sein und nicht alles auf eine Studienplatzklage setzen. Wenn Du Dir beispielsweise die Studienplatzklage nicht leisten kannst oder das Verfahren nicht erfolgreich war, stehen Dir noch weitere Optionen zur Verfügung. Du kannst Dich vielleicht für ein Medizinstudium im Ausland entscheiden, einen Quereinstieg über verwandte Studiengänge in Betracht ziehen, auf nachrückende Verfahren oder auf das Losverfahren hoffen oder eine medizinische Ausbildung abschließen und im Anschluss das Medizinstudium aufnehmen. Der Traum vom Medizinstudium ist nicht leicht, aber auch nicht unmöglich. Wenn Du bereit bist Dich intensiv über alle Möglichkeiten zu informieren, strategisch und notfalls juristisch vorgehst, stehen Dir mehrere Wege offen. Die Studienplatzklage bietet Dir nicht die Sicherheit für einen Studienplatz, aber sie stellt eine echte Chance dar. Wichtig ist, dass Du nicht aufgibst und Deine Möglichkeiten kennst und diese auch nutzt. Ob du per Numerus Clausus oder Studienplatzklage einen Medizinstudienplatz bekommen hast spielt keine Rolle, denn an Ende zählt nicht der Weg ins Studium, sondern das was Du aus Deinem Medizinstudium machst.

Über die Autorin

Michelle Sobisch

Michelle Sobisch hat einen Bachelor of Laws im Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrecht abgeschlossen und studiert derzeit Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Sie bringt fundierte juristische Kenntnisse, Organisationstalent und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten mit. Dank ihrer Erfahrung in Kanzleien und ihrer Leidenschaft für sorgfältige Recherche bereitet sie komplexe Inhalte klar und verständlich auf.

Alle Artikel von Michelle →